- Artikel-Nr.: 14858
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole | |
Signalwort | Gefahr |
CLP-Text | H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P312: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P304+P340: Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. |
Farbraum: | weiss |