Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole | |
Signalwort | Gefahr |
CLP-Text | H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P321: Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. |
Farbraum: | weiss |